Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grünhage AI GmbH
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Grünhage AI GmbH, Maria-Matray-Straße 18, 10318 Berlin (nachfolgend „Grünhage AI”) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde”) über die Erbringung von Beratungs-, Workshop-, Schulungs- und Entwicklungsleistungen.
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Grünhage AI ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Grünhage AI und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Grünhage AI sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots durch den Kunden (E-Mail genügt), durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrags oder durch Zahlung der im Angebot ausgewiesenen Vergütung.
(3) Bei Annahme durch Zahlung gelten diese AGB als akzeptiert. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter gruenhage.ai/agb abrufbar; die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
(4) Sofern das Angebot eine Gültigkeitsfrist enthält, erlischt es mit Ablauf dieser Frist.
§ 3 Leistungscharakterisierung
(1) Die von Grünhage AI erbrachten Leistungen (Beratung, Workshops, Trainings, Umsetzungssprints) sind Dienstleistungen im Sinne des BGB. Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht ein bestimmtes Ergebnis oder wirtschaftlicher Erfolg.
(2) Insbesondere übernimmt Grünhage AI keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von Ergebnissen, die unter Einsatz von KI-Tools und -Modellen Dritter (z. B. OpenAI, Anthropic, Google) erzeugt werden. Die Nutzung solcher KI-generierten Ergebnisse erfolgt in der Verantwortung des Kunden.
(3) Art, Umfang und Zeitraum der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
(4) Grünhage AI ist berechtigt, den Leistungsumfang zu ändern, soweit dies durch zwingende rechtliche Vorgaben erforderlich ist, die Änderung für den Kunden vorteilhaft ist oder es sich um rein technische Anpassungen ohne wesentliche Auswirkungen auf den Kunden handelt. Wesentliche Leistungsänderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Workshops, Trainings und Schulungen ist die Vergütung vollständig vor Leistungsbeginn fällig, sofern nicht anders vereinbart. Die Terminreservierung wird erst mit vollständigem Zahlungseingang verbindlich.
(3) Bei Beratungs- und Umsetzungsprojekten sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Grünhage AI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist Grünhage AI berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 Termine, Stornierung und Umbuchung
(1) Vereinbarte Termine werden nach Zahlungseingang verbindlich reserviert.
(2) Stornierungen durch den Kunden sind schriftlich (E-Mail genügt) zu erklären. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:
- Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
- 2 bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
- Weniger als 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Grünhage AI kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Umbuchungen auf einen anderen Termin sind bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin einmalig kostenfrei möglich, sofern der Ersatztermin innerhalb von 3 Monaten liegt.
(4) Bei 1:1-Trainings kann der Teilnehmer bei nachgewiesener Krankheit oder höherer Gewalt kostenfrei umbuchen. Bei Gruppentrainings erfolgt keine Erstattung für den Ausfall einzelner Teilnehmer; die Benennung von Ersatzteilnehmern ist jederzeit kostenfrei möglich.
(5) Grünhage AI ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Trainers, höhere Gewalt) zu verschieben. In diesem Fall wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf Schadensersatz des Kunden (z. B. Reise- oder Übernachtungskosten) besteht in diesem Fall nicht.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über Einzelleistungen (Workshops, Trainings, Umsetzungssprints) enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Verträge über laufende Leistungen (z. B. KI-Radar, Begleitpakete) werden für die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sie sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
(5) Im Falle der Beendigung des Vertrages erlöschen alle dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an laufenden Services sofort. Nutzungsrechte an bereits übergebenen Arbeitsergebnissen gemäß § 8 Abs. 2 bleiben unberührt.
§ 7 Leistungserbringung und Mitwirkung
(1) Grünhage AI ist berechtigt, bei Verhinderung des vorgesehenen Beraters oder Trainers einen gleichwertig qualifizierten Ersatz einzusetzen. Grünhage AI informiert den Kunden hierüber vorab.
(2) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Grünhage AI.
(3) Die Leistungserbringung erfolgt standardmäßig remote. Vor-Ort-Leistungen werden gesondert vereinbart; Reisekosten (Bahn 2. Klasse, Hotel bis 150 €/Nacht, PKW 0,30 €/km) werden zusätzlich berechnet.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, den Service und die Arbeitsergebnisse nur im Rahmen der vereinbarten Zwecke und im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen. Insbesondere darf der Kunde die Leistungen nicht nutzen, um Rechte Dritter zu verletzen, gegen behördliche Anordnungen zu verstoßen oder konkurrierende Angebote auf Basis der Arbeitsergebnisse von Grünhage AI zu entwickeln.
(5) Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung schuldhaft nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die daraus entstandenen Mehrkosten vom Kunden zu tragen.
§ 8 Urheberrecht und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche von Grünhage AI erstellten Schulungs- und Workshop-Materialien (Präsentationen, Handouts, Übungsaufgaben, Vorlagen) sind urheberrechtlich geschützt. Grünhage AI räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch ein. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
(2) Arbeitsergebnisse, die im Rahmen von Beratungsprojekten und Umsetzungssprints spezifisch für den Kunden erstellt werden (z. B. KI-Fahrpläne, Prozesslandkarten, Prototypen, Konzepte), gehen mit vollständiger Bezahlung in das Nutzungsrecht des Kunden über. Grünhage AI behält das Recht, die dabei gewonnenen allgemeinen Erkenntnisse, Methoden und Werkzeuge (nicht aber kundenspezifische Daten oder Inhalte) weiterzuverwenden.
(3) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung KI-Tools Dritter eingesetzt werden, gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Grünhage AI weist darauf hin, dass KI-generierte Inhalte ggf. keinem Urheberrechtsschutz unterliegen.
(4) Daten und Inhalte, die der Kunde für die Leistungserbringung unter Einsatz von KI-Tools bereitstellt (Input), verbleiben im Eigentum des Kunden. Soweit KI-gestützte Arbeitsergebnisse spezifisch für den Kunden erstellt werden, richtet sich deren Nutzungsrecht nach Absatz 2. Allgemeine Prompts, Methoden, Workflows und nicht kundenspezifische KI-Outputs verbleiben bei Grünhage AI.
§ 9 Aufzeichnung und KI-gestützte Transkription
(1) Grünhage AI setzt bei Beratungsgesprächen, Workshops und Trainings standardmäßig KI-gestützte Tools zur Aufzeichnung und Transkription ein. Zweck ist die Qualitätssicherung, Dokumentation und Nachbereitung der Leistungen (z. B. Erstellung von Zusammenfassungen und Protokollen).
(2) Alle Teilnehmer werden vor Beginn der Aufzeichnung informiert. Die Aufzeichnung und Transkription erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses von Grünhage AI an einer effizienten Dokumentation und Qualitätssicherung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Jeder Teilnehmer kann der Aufzeichnung vor oder während des Meetings widersprechen; in diesem Fall wird die Aufzeichnung nicht gestartet oder beendet. Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Grünhage AI.
(3) Aufzeichnungen und Transkripte werden ausschließlich für die in Absatz 1 genannten Zwecke verwendet, nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss der Nachbereitung, spätestens jedoch nach 90 Tagen, gelöscht, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Video-, Audio- oder Bildaufnahmen von Workshops, Trainings oder Beratungssitzungen durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Grünhage AI.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Zusammenarbeit zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsstrategien, technische Konzepte, Know-how, Kundendaten und Preisgestaltungen. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
(2) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren, die der empfangenden Partei bereits zuvor bekannt waren, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen oder deren Weitergabe die andere Partei vorab schriftlich zugestimmt hat.
(3) Grünhage AI verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Entwicklung und Tests erfolgen in geschützten Umgebungen. Zugriff auf Systeme des Kunden erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung.
(4) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden in KI-Tools Dritter verarbeitet werden, erfolgt dies nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden. Sofern erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
(5) Falls Grünhage AI Daten des Kunden im Rahmen der Leistungserbringung speichert, bleiben diese Daten im Eigentum des Kunden. Grünhage AI treffen keine Verwahrungs- oder Aufbewahrungspflichten über die Vertragsdauer hinaus.
(6) Soweit die Leistungserbringung den Zugriff auf Systeme des Kunden umfasst, kann neben dem Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Absatz 4 eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden. Die Einzelheiten werden individuell vereinbart.
§ 11 Gewährleistung
(1) Es finden die Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung. Grünhage AI schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistung nach dem aktuellen Stand der Technik und Praxis.
(2) Grünhage AI übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich die mit der Nutzung der Leistungen verbundenen geschäftlichen Erwartungen des Kunden realisieren. Insbesondere hängt der Erfolg von KI-Implementierungen von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von Grünhage AI liegen (z. B. Datenqualität, interne Prozesse, Akzeptanz der Mitarbeitenden).
(3) Grünhage AI übernimmt ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung keine zusätzlichen Garantien für Leistungen oder deren Ergebnisse.
(4) Etwaige Schadensersatzansprüche unterliegen den in § 13 (Haftung) genannten Beschränkungen.
§ 12 Freistellung
(1) Der Kunde stellt Grünhage AI von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der erbrachten Leistungen, einer Verletzung der in § 7 Abs. 4 genannten Pflichten oder einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden resultieren. Dies umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Die Freistellung gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Grünhage AI beruht.
§ 13 Haftung
(1) Grünhage AI haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Grünhage AI nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für das jeweilige Projekt vereinbarten Vergütung.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Grünhage AI bleibt der Einwand des Mitverschuldens des Kunden (z. B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten gemäß § 7) unbenommen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Grünhage AI.
§ 14 Keine Rechtsberatung
Grünhage AI erbringt keine Rechtsberatung. Informationen zu rechtlichen Themen (z. B. DSGVO, EU AI Act) dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Beratung.
§ 15 Referenznutzung
(1) Grünhage AI ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden auf der eigenen Website und in Marketingmaterialien als Referenz zu nennen, sofern der Kunde nicht widerspricht.
(2) Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit formlos widersprechen.
§ 16 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, soweit diese auf höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Cyberangriffe und nachhaltige Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses. Beide Parteien sind verpflichtet, die Auswirkungen der höheren Gewalt nach Möglichkeit zu minimieren.
(3) Dauert die höhere Gewalt länger als 8 Wochen an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
§ 17 Servicequalität und Feedback
Grünhage AI bittet nach Trainings und Workshops um freiwilliges Feedback zur kontinuierlichen Verbesserung der Leistungsqualität.
§ 18 Änderungen dieser AGB
(1) Grünhage AI ist berechtigt, diese AGB aus wichtigem Anlass zu ändern, insbesondere bei Veränderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten. Grünhage AI wird den Kunden über wesentliche Änderungen in Textform informieren.
(2) Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung widerspricht. Grünhage AI wird den Kunden bei Mitteilung der Änderungen auf diese Widerspruchsfrist und deren Rechtsfolgen besonders hinweisen.
(3) Widerspricht der Kunde einer Änderung innerhalb der Frist, ist Grünhage AI berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen.
(4) Änderungen der vereinbarten Leistungsinhalte und Vergütung bedürfen unabhängig von den vorstehenden Regelungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erfolgen per E-Mail an die jeweils zuletzt bekannte Adresse der anderen Partei. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke.
